Ernstliche Zweifel an der Aufrechnung in Bauträgerfällen
Kategorie: Steuern und Recht | 19. April 2022
Das FG Münster hat im Rahmen von Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung zur Aufrechnung in Bauträgerfällen Stellung genommen. Danach bestehen ernstliche Zweifel von Aufrechnungen des Finanzamts mit abgetretenen Werklohnforderungen gegen Umsatzsteuernachforderungen (Az. 5 V 3238/21 u. a.).
Quelle: www.datev.de