Erstattung der hälftigen Aufwendungen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Tagesmütter bei einer Überschreitung des Mindestbeitrags

Kategorie: Recht | 9. November 2017

Das OVG Sachsen hat der Klage einer mit einem Polizeibeamten verheirateten Tagesmutter gegen die Stadt Leipzig auf Erstattung ihrer hälftigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gem. § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII stattgegeben (Az. 4 A 890/16).

Weitere Informationen: Erstattung der hälftigen Aufwendungen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Tagesmütter bei einer Überschreitung des Mindestbeitrags

Quelle: www.datev.de

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