Erstes Berufungsurteil des OLG Braunschweig über Klage gegen Autohändler im Zusammenhang mit der Abgas-Thematik

Kategorie: Recht | 14. Juni 2019

Der Käufer eines vom „Abgasskandal“ betroffenen Pkw kann keine Lieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs verlangen. Die Ersatzlieferung wäre im Vergleich zur Nachbesserung des Fahrzeugs durch Aufspielen eines ebenfalls zur Mangelbeseitigung geeigneten Software-Updates nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich. So entschied das OLG Braunschweig (Az. 7 U 289/18).

Weitere Informationen: Erstes Berufungsurteil des OLG Braunschweig über Klage gegen Autohändler im Zusammenhang mit der Abgas-Thematik

Quelle: www.datev.de

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