Erstmalige Erstellung eines Entgelttransparenzberichts
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 22. März 2018
Im Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) in Kraft getreten. Nach § 25 Abs. 2 EntgTranspG ist der Bericht erstmals im Jahr 2018 zu erstellen. Darauf weist die WPK hin.
Weitere Informationen: Erstmalige Erstellung eines Entgelttransparenzberichts
Quelle: www.datev.de