Erstmalige Festsetzung eines Abwasserbeitrages nach mehr als zwei Jahrzehnten unzulässig

Kategorie: Recht | 8. August 2018

Der VGH Baden-Württemberg hatte darüber zu entscheiden, ob eine Gemeinde einen Grundstückseigentümer noch nach Ablauf von mehr als 20 Jahren erstmals zu den Kosten des Anschlusses seines Grundstücks an eine öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage heranziehen kann (Az. 2 S 143/18).

Weitere Informationen: Erstmalige Festsetzung eines Abwasserbeitrages nach mehr als zwei Jahrzehnten unzulässig

Quelle: www.datev.de

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