Erstmals taggenaue Schmerzensgeldberechnung und aktuellere Ermittlung des Haushaltsführungsschadens
Kategorie: Recht | 2. November 2018
Das OLG Frankfurt berechnet als erstes deutsches Oberlandesgericht Schmerzensgeld anhand einer neuen, taggenauen Methode und berücksichtigt beim Haushaltsführungsschaden den moderneren Zuschnitt der Haushalte und den gesetzlichen Mindestlohn (Az. 22 U 97/16).
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Quelle: www.datev.de