Ertragsteuerliche Behandlung von Heil- und Heilhilfsberufen
Kategorie: Steuern | 21. November 2019
Das BMF äußert sich zur steuerlichen Einordnung von Heil- und Heilhilfsberufen als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Az. IV C 6 – S-2246 / 19 / 10001).
Weitere Informationen: Ertragsteuerliche Behandlung von Heil- und Heilhilfsberufen
Quelle: www.datev.de