Ertragsteuerliche Behandlung von Heil- und Heilhilfsberufen

Kategorie: Steuern | 21. November 2019

Das BMF äußert sich zur steuerlichen Einordnung von Heil- und Heilhilfsberufen als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Az. IV C 6 – S-2246 / 19 / 10001).

Weitere Informationen: Ertragsteuerliche Behandlung von Heil- und Heilhilfsberufen

Quelle: www.datev.de

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