ERVB 2022 vereinfacht Einreichen elektronischer Dokumente

Kategorie: Steuern und Recht | 17. Dezember 2021

Die Formatvorgaben für das Einreichen elektronischer Dokumente werden zum 01.01.2022 vereinfacht. Dokumente müssen künftig nur noch im Format PDF oder TIFF eingereicht werden, bisherige Anforderungen wie die durchsuchbare Form und das Einbetten von Schriften entfallen. Hierüber berichtet die BRAK.

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Quelle: www.datev.de

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