Erzbistum Köln muss Steuermittelverwendung nicht offenlegen

Kategorie: Recht | 17. Juni 2019

Das Erzbistum Köln muss der Presse keine Auskunft über die Verwendung von Kirchensteuermitteln erteilen. Dies hat das VG Köln entschieden und damit die Klage einer Journalistin des Recherchenetzwerks „Correctiv“ abgewiesen (Az. 6 K 1988/17).

Weitere Informationen: Erzbistum Köln muss Steuermittelverwendung nicht offenlegen

Quelle: www.datev.de

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