EU-Fälschungsschutzrichtlinie verlangt kein Umpacken von importierten Arzneimitteln durch Importeur
Kategorie: Recht | 17. Oktober 2019
Das OLG Köln entschied, dass ein Arzneimittelimporteur ein Krebsmedikament nicht in eigene neue Verpackungen mit neuen Sicherheitsmerkmalen umpacken darf und die EU-Fälschungsschutzrichtlinie kein Umpacken der Medikamente durch einen Importeur verlangt (Az. 6 U 142/19).
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Quelle: www.datev.de