EU-Kommission fordert von Deutschland Nachbesserungen bei der Umsetzung der MwSt-Vorschriften bei Konsignationslagern und leitet den zweiten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens ein
Kategorie: Steuern und Recht | 6. Dezember 2021
Die EU-Kommission hat im Rahmen des zweiten Schrittes eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Bundesrepublik Deutschland versandt. Es geht um die Anwendung der Mehrwertsteuer-Vorschriften bei Konsignationslagerregelungen und hierbei um den automatisierten elektronischen Zugang zu Informationen für EU-Mitgliedstaaten.
Quelle: www.datev.de