EU-Kommission: Keine ESEF-Verschiebung in Deutschland

Kategorie: Steuern und Recht | 21. April 2021

Deutschland wird die Option zur Verschiebung Europäischen einheitlichen elektronischen Formats (ESEF) nicht in Anspruch nehmen. Damit bleibt es dabei, dass Inlandsemittenten in Deutschland die ESEF-Regelungen auf Geschäftsjahre anzuwenden haben, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen. Darauf weist die WPK hin.

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Quelle: www.datev.de

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