EU-Kommission lockert Regeln für Staatshilfen in der Corona-Krise

Kategorie: Steuern | 18. März 2020

Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten einen temporären Beihilferahmen zwecks Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise übermittelt. Der neue Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten u. a., Unternehmen Zuschüsse oder Erleichterungen (z. B. bei Steuern) von 500.000 Euro zu gewähren und Kredite durch staatliche Garantien abzusichern.

Weitere Informationen: EU-Kommission lockert Regeln für Staatshilfen in der Corona-Krise

Quelle: www.datev.de

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