EU-Kommission schlägt Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (ordentliches Gesetzgebungsverfahren) im Steuerbereich vor
Kategorie: Steuern | 18. Januar 2019
Die EU-Kommission will bis ggf. 2025 schrittweise zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in bestimmten Steuerangelegenheiten übergehen. Die EU-Kommission hofft, dass so schneller bessere und demokratischere Kompromisse erzielt werden. Durch die Umstellung auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren würde das EU-Parlament als Mitgesetzgeber in den Gesetzgebungsprozess eingebunden.
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Quelle: www.datev.de