EU-Kommission schließt beihilferechtliche Ermittlungen zu Steuervorbescheiden für Fiat, Amazon und Starbucks ab
Kategorie: Steuern und Recht | 29. November 2024
Die EU-Kommission hat drei eingehende beihilferechtliche Prüfungen von Steuervorbescheiden zu Verrechnungspreisen abgeschlossen, die Fiat und Amazon von Luxemburg und Starbucks von den Niederlanden erteilt worden waren. Infolge der Urteile der Unionsgerichte stellte die Kommission fest, dass den Unternehmen durch die Steuervorbescheide keine selektiven Vorteile gewährt wurden.
Quelle: www.datev.de