EU-Mitgliedsstaaten können UberPop ohne Mitwirkung der EU-Kommission verbieten und strafrechtlich verfolgen

Kategorie: Recht | 10. April 2018

Laut EuGH können die EU-Mitgliedsstaaten die rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten im Rahmen des Dienstes UberPop verbieten und strafrechtlich ahnden, ohne der Kommission den Gesetzentwurf, mit dem dies unter Strafe gestellt wird, vorab mitzuteilen (Az. C-320/16).

Weitere Informationen: EU-Mitgliedsstaaten können UberPop ohne Mitwirkung der EU-Kommission verbieten und strafrechtlich verfolgen

Quelle: www.datev.de

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