EU-Solidaritätsfonds: EU-Kommission schlägt 112 Millionen Euro Fluthilfe für Bayern und Baden-Württemberg vor

Kategorie: Steuern und Recht | 29. Oktober 2024

Mit insgesamt 116 Millionen Euro aus dem Solidaritätsfonds der EU will die EU-Kommission Deutschland und Italien helfen, die Folgen der schweren Überschwemmungen im Mai und Juni dieses Jahres zu bewältigen. Sobald der Vorschlag der Kommission vom Parlament und vom Rat genehmigt ist, kann die Finanzhilfe in einer einzigen Tranche ausgezahlt werden. Not- und Wiederaufbaumaßnahmen können rückwirkend ab dem ersten Tag der Katastrophe finanziert werden.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Oktober 2024 voraussichtlich +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Oktober 2024 voraussichtlich +2,0 . . . ... [weiterlesen]

Was ändert sich im November 2024? . . .

Die Bundesregierung hat einen Überblick über die Neuregelungen ab November . . . ... [weiterlesen]

Archiv