EU-weite Anerkennung öffentlicher Urkunden nun einfacher
Kategorie: Recht | 18. Februar 2019
Wer in einem anderen EU-Land lebt, ist bei der Anerkennung von Geburts- oder Heiratsurkunden oft mit einem großen Verwaltungsaufwand konfrontiert. Ab 16.02.2019 treten neue EU-weite Regeln in Kraft, die verschiedene Verwaltungsverfahren abschaffen. So ist ein Echtheitsvermerk (Apostille) für öffentliche Urkunden (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden), die in einem EU-Land ausgestellt wurden und den Behörden eines anderen EU-Landes vorgelegt werden, nicht mehr notwendig.
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Quelle: www.datev.de