EU-Wettbewerbsaufsicht gibt deutsche „Sanierungsklausel“ frei
Kategorie: Steuern | 23. Januar 2020
Die EU-Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die „Sanierungsklausel“, eine deutsche Steuervergünstigung für notleidende Unternehmen, keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellt.
Weitere Informationen: EU-Wettbewerbsaufsicht gibt deutsche „Sanierungsklausel“ frei
Quelle: www.datev.de