EuG bestätigt Nichtigkeit der Unionsmarke von adidas

Kategorie: Recht | 19. Juni 2019

Das Gericht der EU bestätigt die Nichtigkeit der Unionsmarke von adidas, die aus drei parallelen, in beliebiger Richtung angebrachten Streifen besteht. adidas habe nicht nachgewiesen, dass diese Marke im gesamten Gebiet der Union infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt habe (Rs. T-307/17).

Weitere Informationen: EuG bestätigt Nichtigkeit der Unionsmarke von adidas

Quelle: www.datev.de

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