EuG wird Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten übertragen

Kategorie: Steuern und Recht | 13. August 2024

Dem Gericht der Europäischen Union (EuG) wird die Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten übertragen: gemeinsames Mehrwertsteuersystem, Verbrauchsteuern, Zollkodex, zolltarifliche Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur, Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Flug- und Fahrgäste im Fall der Nichtbeförderung, bei Verspätung oder bei Annullierung von Transportleistungen und System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Digitalisierung beim Grundstückskauf: BMJ veröffentlicht Gesetzentwurf . . .

Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein . . . ... [weiterlesen]

Kein Anspruch auf eine Erlaubnis zum . . . ...

Das OVG Niedersachsen hat die Berufungen einer Wettveranstalterin und der . . . ... [weiterlesen]

Archiv