EuGH bestätigt FG Köln: § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des JStG 2007 ist europarechtswidrig
Kategorie: Steuern | 2. Januar 2018
Der EuGH hat entschieden, dass die vom FG Köln vorgelegte Fassung des § 50d Abs. 3 EStG sowohl gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie als auch gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt (Az. C-504/16 und C-613/16).
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Quelle: www.datev.de