EuGH bestätigt Vereinbarkeit des Investitionsgerichtssystems mit den EU-Verträgen

Kategorie: Recht | 2. Mai 2019

Der EuGH hat das System der Investitionsgerichtsbarkeit als vereinbar mit den EU-Verträgen bestätigt. Die EU-Kommission hat in dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada eine modernisierte Form der Investitionsgerichtsbarkeit vereinbart. Der Gerichtshof hat nun bestätigt, dass diese neuen Bestimmungen beim Investitionsschutz mit den EU-Verträgen im Einklang sind.

Weitere Informationen: EuGH bestätigt Vereinbarkeit des Investitionsgerichtssystems mit den EU-Verträgen

Quelle: www.datev.de

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