EuGH erklärt Beschlüsse für nichtig, mit denen die EU-Kommission Anträgen nationaler Wettbewerbsbehörden auf Prüfung des geplanten Zusammenschlusses Illumina-Grail stattgab

Kategorie: Steuern und Recht | 4. September 2024

Die EU-Kommission ist nicht berechtigt, die Verweisung von geplanten Zusammenschlüssen ohne europaweite Bedeutung durch nationale Wettbewerbsbehörden an sie anzuregen oder zu akzeptieren, wenn diese nach nationalem Recht nicht für die Prüfung dieser Vorhaben zuständig sind. So entschied der EuGH (Rs. C-611/22 P und C-625/22 P).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Elektronische Rechnung und digitales Reporting (ViDA): . . . ...

Zur elektronischen Rechnung und zum digitalen Reporting (ViDA) wurde am . . . ... [weiterlesen]

KI: Rat der EU billigt Schlussfolgerungen . . . ...

Der Rat hat am 05.11.2024 Schlussfolgerungen zu einem Bericht des . . . ... [weiterlesen]

Archiv