EuGH nimmt erstmals eine Auslegung und Anwendung von Art. 260 Abs. 3 AEUV vor
Kategorie: Recht | 9. Juli 2019
Der EuGH nimmt erstmals eine Auslegung und Anwendung von Art. 260 Abs. 3 AEUV vor, der es ermöglicht, einem Mitgliedstaat, der gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie der Union mitzuteilen, eine finanzielle Sanktion aufzuerlegen (Rs. C-543/17).
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Quelle: www.datev.de