EuGH setzt strenge Grenzen für Sprachanforderungen bei EU-Bewerbungen
Kategorie: Recht | 26. März 2019
In EU-Bewerbungsverfahren kann die Auswahl der Sprachen nur in sehr engen Grenzen beschränkt werden. In den Verfahren zur Auswahl des Personals der Unionsorgane sind Ungleichbehandlungen aufgrund der Sprache unzulässig, so der EuGH (Rs. C-377/16, C-621/16 P).
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Quelle: www.datev.de