EuGH stärkt Arbeitnehmeransprüche nach betriebsbedingter Kündigung während Elternteilzeit

Kategorie: Recht | 8. Mai 2019

Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden Entschädigungen für Entlassung und Wiedereingliederung muss auf der Grundlage des Vollzeitentgelts erfolgen. Eine nationale Regelung, die hiergegen verstößt, führt zu einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Dies entschied der EuGH (Rs. C-486/18).

Weitere Informationen: EuGH stärkt Arbeitnehmeransprüche nach betriebsbedingter Kündigung während Elternteilzeit

Quelle: www.datev.de

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