EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte – Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch
Kategorie: Recht | 6. November 2018
Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Kann der Arbeitgeber jedoch nachweisen, dass der Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, steht das Unionsrecht dem Verlust dieses Anspruchs nicht entgegen. Dies entschied der EuGH (Rs. C-619/16, C-684/16).
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Quelle: www.datev.de