EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte von schwangeren und stillenden Frauen
Kategorie: Recht | 20. September 2018
Der EuGH entschied, dass schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, die Schichtarbeit verrichten, die zum Teil in den Nachtstunden stattfindet, als Nachtarbeit leistend anzusehen sind und daher besonderen Schutz in Hinsicht auf Nachtarbeit genießen (Rs. C-41/17).
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Quelle: www.datev.de