EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte von schwangeren und stillenden Frauen

Kategorie: Recht | 20. September 2018

Der EuGH entschied, dass schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, die Schichtarbeit verrichten, die zum Teil in den Nachtstunden stattfindet, als Nachtarbeit leistend anzusehen sind und daher besonderen Schutz in Hinsicht auf Nachtarbeit genießen (Rs. C-41/17).

Weitere Informationen: EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte von schwangeren und stillenden Frauen

Quelle: www.datev.de

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