EuGH stärkt Fluggastrechte bei Verspätungen wegen Umsteigeflügen innerhalb der EU
Kategorie: Recht | 7. März 2018
Der EuGH entschied, dass Fluggäste Ausgleichszahlungen wegen Flugverspätung wahlweise an ihrem Abflugs- oder Ankunftsort geltend machen können, wenn die Fluggesellschaft, die die Verspätung verursachte, ihren Sitz in der EU hat (Rs. C-274/16, C-447/16 und C-448/16).
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Quelle: www.datev.de