EuGH stärkt Fluggastrechte: Leistungsausgleich bei großer Verspätung auch außerhalb der EU
Kategorie: Recht | 11. Juli 2019
Kommt es zu einer Verspätung bei einer Flugverbindung von einem Mitgliedstaat in einen Drittstaat mit Umsteigen in einem anderen Drittstaat, die Gegenstand einer einzigen Buchung war, ist das Luftfahrtunternehmen, das den ersten Teilflug durchgeführt hat, verpflichtet, den Fluggästen einen Ausgleich zu leisten, wenn es bei der Ankunft des zweiten Teilflugs, der von einem Luftfahrtunternehmen von außerhalb der Gemeinschaft durchgeführt wurde, zu einer großen Verspätung gekommen ist. So entschied der EuGH (Rs. C-502/18).
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Quelle: www.datev.de