EuGH-Vorlage des BFH: Vorsteuerabzug für Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen?

Kategorie: Steuern | 11. Juli 2019

Der BFH sieht es als möglich an, dass ein Unternehmer, der im Auftrag einer Stadt Baumaßnahmen an einer Gemeindestraße vornimmt, aus von ihm hierfür bezogenen Bauleistungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Er hat daher mehrere Rechtsfragen zur Auslegung des insoweit zu beachtenden Unionsrechts dem EuGH vorgelegt (Az. XI R 28/17).

Weitere Informationen: EuGH-Vorlage des BFH: Vorsteuerabzug für Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen?

Quelle: www.datev.de

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