EuGH zu den Kosten für die Entsorgung von Photovoltaikmodulen – Staatshaftung

Kategorie: Steuern und Recht | 25. Januar 2022

Der EuGH erklärt die Richtlinie 2012/19 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte teilweise für ungültig, soweit diese Richtlinie die Hersteller von Photovoltaikmodulen verpflichtet, die Kosten für die Bewirtschaftung von Abfällen aus diesen Modulen zu finanzieren, wenn diese zu einem Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten der Richtlinie in Verkehr gebracht wurden (Rs. C-181/20).

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Quelle: www.datev.de

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