EuGH zu Steuerbefreiungen der katholischen Kirche in Spanien

Kategorie: Steuern | 27. Juni 2017

Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt, können verbotene staatliche Beihilfen darstellen, wenn und soweit sie für wirtschaftliche Tätigkeiten gewährt werden. So der EuGH (Rs. C-74/16).

Weitere Informationen: EuGH zu Steuerbefreiungen der katholischen Kirche in Spanien

Quelle: www.datev.de

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