EuGH zu Steuerbefreiungen der katholischen Kirche in Spanien
Kategorie: Steuern | 27. Juni 2017
Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt, können verbotene staatliche Beihilfen darstellen, wenn und soweit sie für wirtschaftliche Tätigkeiten gewährt werden. So der EuGH (Rs. C-74/16).
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Quelle: www.datev.de