EuGH zum Anspruch auf Familienleistungen

Kategorie: Recht | 7. Februar 2019

Das Unionsrecht verlangt nicht, dass eine Person eine Beschäftigung in einem Mitgliedstaat ausübt, um dort Familienleistungen für ihre Kinder zu beziehen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. So entschied der EuGH (Rs. C-322/17). Zudem sei der entsprechende Anspruch auf Familienleistungen nicht auf den Fall beschränkt, dass der Antragsteller zuvor eine beitragsabhängige Leistung erhalten hat.

Weitere Informationen: EuGH zum Anspruch auf Familienleistungen

Quelle: www.datev.de

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