EuGH zum Kopftuchverbot

Kategorie: Steuern und Recht | 15. Juli 2021

Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen kann durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden. So entschied der EuGH (Rs. C-804/18 und C-341/19).

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Quelle: www.datev.de

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