EuGH zum Mehrwertsteuerbetrug eines Mitarbeiters
Kategorie: Steuern und Recht | 30. Januar 2024
Der EuGH entschied zum Mehrwertsteuerbetrug: Der Arbeitnehmer, der die Daten seines Arbeitgebers verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, schuldet den darin ausgewiesenen Steuerbetrag. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der mehrwertsteuerpflichtige Arbeitgeber die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt hat, um das Handeln seines Arbeitnehmers zu überwachen (Rs. C-442/22).
Quelle: www.datev.de