EuGH zum Ort der Klage bei Verleumdung einer Gesellschaft im Internet

Kategorie: Recht | 13. Juli 2017

Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Bobek kann eine Gesellschaft, die eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung von Angaben im Internet behauptet, hinsichtlich des gesamten geltend gemachten Schadens in dem Mitgliedstaat klagen, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet (Rs. C-194/16).

Weitere Informationen: EuGH zum Ort der Klage bei Verleumdung einer Gesellschaft im Internet

Quelle: www.datev.de

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