EuGH zur Anerkennung von Universitätsabschlüssen

Kategorie: Recht | 6. Dezember 2018

Universitätsabschlüsse, die im Rahmen von teilweise gleichzeitig absolvierten Studiengängen erlangt werden, müssen automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden, wenn die unionsrechtlich festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung erfüllt sind. Es obliegt dem Mitgliedstaat, in dem der Abschluss verliehen wird, auf die Einhaltung dieser Anforderungen zu achten. So entschied der EuGH (Rs. C-675/17).

Weitere Informationen: EuGH zur Anerkennung von Universitätsabschlüssen

Quelle: www.datev.de

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