EuGH zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung

Kategorie: Steuern und Recht | 29. Juli 2024

Der EuGH bestätigte bzgl. der Bekämpfung aggressiver Steuerplanung die Gültigkeit verschiedener Bestimmungen der Unionsrichtlinie. U. a. stellt er fest, dass die Meldepflicht der Intermediäre, die nicht wegen der ihnen obliegenden Verschwiegenheitspflicht von ihr befreit sind, und die subsidiäre Meldepflicht des betreffenden Steuerpflichtigen einen verhältnismäßigen und gerechtfertigten Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens, verstanden als das Recht jeder Person, ihr Privatleben zu gestalten, darstellen (Rs. C-623/22).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV begrüßt Einigung über Mehrwertsteuer im . . . ...

Der Rat der EU hat sich über das lange verhandelte . . . ... [weiterlesen]

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung beschlossen . . .

Zum 1. Januar 2025 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen . . . ... [weiterlesen]

Archiv