EuGH zur Ernennung von Richtern

Kategorie: Steuern und Recht | 20. April 2021

Nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine entscheidende Befugnis bei der Richterernennung einräumen, aber auch die Beteiligung eines unabhängigen Gremiums vorsehen, das damit betraut ist, die Kandidaten zu beurteilen und eine Stellungnahme zu übermitteln, verstoßen nicht gegen das Unionsrecht. So entschied der EuGH (Az. C-896/19).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Wenn das Unternehmen keine KI verwendet, . . . ...

In rund jedem dritten Unternehmen (34 Prozent) in Deutschland nutzen . . . ... [weiterlesen]

Teilweise Unwirksamkeit der Kurabgabensatzung der Gemeinde . . . ...

Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat die Kurabgabensatzung 2021 für teilweise unwirksam . . . ... [weiterlesen]

Archiv