EuGH zur Ernennung von Richtern

Kategorie: Steuern und Recht | 20. April 2021

Nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine entscheidende Befugnis bei der Richterernennung einräumen, aber auch die Beteiligung eines unabhängigen Gremiums vorsehen, das damit betraut ist, die Kandidaten zu beurteilen und eine Stellungnahme zu übermitteln, verstoßen nicht gegen das Unionsrecht. So entschied der EuGH (Az. C-896/19).

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Quelle: www.datev.de

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