EuGH zur Feststellung der Verbrauchereigenschaft einer Person – Gerichtsstandsvereinbarung

Kategorie: Recht | 14. Februar 2019

Durch ein nationales Gesetz kann Kreditverträgen mit ausländischen Kreditgebern, die nicht über eine Zulassung für die Erbringung von Kreditdienstleistungen in diesem Mitgliedstaat verfügten, nicht mittels rückwirkender, allgemeiner und automatischer Regelung die Gültigkeit genommen werden. Die Feststellung der Verbrauchereigenschaft einer Person, die einen Kredit mit doppeltem Zweck aufnimmt, fällt in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts. So der EuGH (Rs. C-630/17).

Weitere Informationen: EuGH zur Feststellung der Verbrauchereigenschaft einer Person – Gerichtsstandsvereinbarung

Quelle: www.datev.de

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