EuGH zur Mitteilung von Daten an die breite Öffentlichkeit durch Meta
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Oktober 2024
Ein soziales Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogenen Daten, die es für Zwecke der zielgerichteten Werbung erhalten hat, zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden. So der EuGH (Az. C-446/21).
Quelle: www.datev.de