EuGH zur Pressefreiheit – Weitergabe von Insiderinformationen
Kategorie: Steuern und Recht | 15. März 2022
Die Offenlegung einer Insiderinformation über die bevorstehende Veröffentlichung eines Artikels, in dem Gerüchte über börsennotierte Unternehmen aufgegriffen werden, durch einen Journalisten ist rechtmäßig, wenn sie erforderlich ist, um einer journalistischen Tätigkeit nachzukommen, und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt. So entschied der EuGH (Rs. C-302/20).
Quelle: www.datev.de