EuGH zur Weigerung von Google, Dritten Zugang zur Plattform Android Auto zu gewähren
Kategorie: Steuern und Recht | 5. September 2024
EuGH-Generalanwältin Medina: entschied: Die Weigerung von Google, Dritten Zugang zur Plattform Android Auto zu gewähren, verstößt möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht (Rs. C-233/23).
Quelle: www.datev.de