Evaluierung: Nachteilsausgleich für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge bei der Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils

Kategorie: Steuern | 6. März 2018

In dieser Evaluation untersucht das BMF die steuerliche Behandlung von für betriebsfremde Zwecke verwendeten Fahrzeugen mit (teil-)elektrischem Antrieb gegenüber Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten. Die Evaluierung sollte dem Zweck dienen nachzuweisen, dass die Vorschrift nicht als Subvention wirkt. Dieser Nachweis konnte erbracht werden.

Weitere Informationen: Evaluierung: Nachteilsausgleich für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge bei der Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils

Quelle: www.datev.de

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