Explosive Geburtstagsüberraschung – Geschenke müssen vor dem Öffnen nicht auf verborgene Gefahren untersucht werden
Kategorie: Recht | 1. April 2019
Das OLG Koblenz entschied, dass ein Beschenkter grundsätzlich davon ausgehen darf, dass das ihm überreichte Geschenk kein Gefahrenpotenzial birgt, welches sich bereits beim Öffnen der Verpackung realisieren kann (Az. 4 U 979/18).
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Quelle: www.datev.de