Facebook darf als "Hassrede" eingestuften Kommentar löschen und Nutzer zeitweilig sperren

Kategorie: Recht | 29. Juni 2018

Die Einordnung des Kommentars des Antragstellers als „Hassrede“ i. S. der Gemeinschaftsstandards von Facebook ist lt. OLG Karlsruhe nicht zu beanstanden, da der Kommentar dazu auffordert, Flüchtlinge auszuschließen, was nach Ziff. 12 der Gemeinschaftsstandards unzulässig ist (Az. 15 W 86/18).

Weitere Informationen: Facebook darf als "Hassrede" eingestuften Kommentar löschen und Nutzer zeitweilig sperren

Quelle: www.datev.de

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