Fälligkeitszeitpunkt einer regelmäßig wiederkehrenden Ausgabe ist für deren zeitliche Zuordnung i. S. d. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG unerheblich
Kategorie: Steuern | 12. Februar 2020
Das FG Düsseldorf hat zur zeitlichen Zuordnung einer Umsatzsteuervorauszahlung Stellung genommen (Az. 3 K 2040/18).
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Quelle: www.datev.de