Fahrradhelmkampagne: Foto von Prominenter ohne Helm darf veröffentlicht werden – Kinderfotos unzulässig
Kategorie: Recht | 3. April 2019
Unterstützt ein Prominenter eine Kampagne für Fahrradhelme, dürfen Paparazzi-Fotos aus dem Privatleben des Prominenten beim Fahren ohne Fahrradhelm veröffentlicht werden. Fotos vom noch nicht schulpflichtigen Kind sind dagegen unzulässig. So entschied das OLG Köln in einem Rechtsstreit zwischen einer Moderatorin und Journalistin und einem Boulevard-Magazin (Az. 15 U 155/18).
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Quelle: www.datev.de